Oberbergischer Kreis: Finanzpolitik im März 2026 – Ausbau der Förderschule und Befreiung von Gesamtabschluss
Im März 2026 stand im Oberbergischen Kreis die Finanzpolitik im Fokus. Der Finanzausschuss beschäftigte sich mit der überplanmäßigen Auszahlung für den Ausbau der Förderschule Oberwiehl sowie der Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses.
Finanzausschuss tagt: Schwerpunkte im März 2026
Der Finanzausschuss des Oberbergischen Kreises tagte am 18. März 2026 und befasste sich mit mehreren zentralen Themen, die die finanzielle Planung und Haushaltsführung der Region betreffen. Die Sitzung, die im öffentlichen und nichtöffentlichen Teil stattfand, stand insbesondere im Zeichen von Investitionen in Bildungseinrichtungen und der Haushaltskontrolle durch die Prüfung der Gesamtabschlusspflicht.
Ausbau der Förderschule Oberwiehl – 2 Millionen Euro überplanmäßige Mittel
Ein zentrales Thema war die vorgeschlagene überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung für den Ausbau des Förderschulstandortes Oberwiehl. Dem Finanzausschuss wurde ein Betrag von bis zu 2 Millionen Euro vorgeschlagen, um den Umbau der Schule zu finanzieren. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 2,892 Millionen Euro, wobei bereits 942.000 Euro aus dem regulären Haushalt 2026 zur Verfügung stehen. Die fehlenden Mittel sollen durch nicht verausgabte Investitionsmittel aus anderen Projekten kompensiert werden: 500.000 Euro aus dem Projekt Wiedenhof 1-3+5 Umbau Fernwärme und 1,45 Millionen Euro aus dem Projekt AGewiS III.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind auf die Finanzrechnung beschränkt, was bedeutet, dass die Ergebnisrechnung nicht direkt beeinträchtigt wird. Da die Mittel vorhanden sind, konnten die notwendigen Genehmigungen erteilt werden. Der Ausbau der Förderschule ist ein wichtiges Signal für die Bildungspolitik des Oberbergischen Kreises und zeigt die Priorisierung von inklusiver Bildung.
Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses
Ein weiteres entscheidendes Thema war die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für den Abschlussstichtag 31.12.2024. Laut § 116a Abs. 1 der Kommunalverfassung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist eine solche Befreiung möglich, wenn mindestens zwei von drei Kriterien erfüllt sind:
- Die Bilanzsumme der Kommune darf 1,5 Milliarden Euro nicht überschreiten.
- Die Erträge der vollkonsolidierungspflichtigen verselbstständigten Aufgabenbereiche müssen weniger als 50 % der ordentlichen Erträge der Kommune ausmachen.
- Die Bilanzsummen der vollkonsolidierungspflichtigen verselbstständigten Aufgabenbereiche müssen weniger als 50 % der Bilanzsumme der Kommune ausmachen.
Im Fall des Oberbergischen Kreises wurden für das Haushaltsjahr 2024 folgende Werte ermittelt:
- Bilanzsumme: 516.311 T€
- Anteil Erträge: 2 %
- Anteil Bilanzsumme: 2 %
Somit wurden zwei der drei Kriterien erfüllt, was die Befreiung von der Gesamtabschlusspflicht rechtfertigt. Der Kreistag wurde vorgeschlagen, auf einen Gesamtabschluss zum Stichtag 31.12.2024 zu verzichten. Der Beschluss wird der Aufsichtsbehörde vorgelegt, was rechtliche Sicherheit gewährleistet.
Weitere Themen: Personal, Digitalisierung und Haushaltsplanung
Neben diesen beiden zentralen Themen standen auch weitere Finanzthemen auf der Tagesordnung. So wurde über die Bestellung eines Schriftführers und stellvertretenden Schriftführers im Finanzausschuss entschieden. Herr Rainer Schmidt wurde als Schriftführer und Herr Christoph Röttgen als stellvertretender Schriftführer bestellt. Diese Entscheidung erfolgte im Rahmen der Geschäftsordnung des Kreistages und der Kreisordnung NRW.
Im nichtöffentlichen Teil wurden Kreditaufnahmen aus dem Jahr 2025 besprochen. Zudem wurden Mitteilungen zur Haushaltsplanung 2027/2028, zu Fördermitteln, zur Gebührenkalkulation des Rettungsdienstes und zur Digitalisierung gemacht. Diese Themen spiegeln die breite Palette an finanziellen Herausforderungen wider, mit denen der Oberbergische Kreis konfrontiert ist.
Ausblick: Transparente Finanzplanung als Erfolgsfaktor
Die Entscheidungen des Finanzausschusses im März 2026 zeigen, dass der Oberbergische Kreis auf eine klare, transparente und nachhaltige Finanzplanung setzt. Die Investition in die Förderschule unterstreicht die Priorisierung von Bildung und Inklusion, während die Befreiung von der Gesamtabschlusspflicht die administrative Last verringert und Ressourcen für andere Projekte freisetzt.
Im April und Mai 2026 wird es weitere Diskussionen zu den Haushaltsentwürfen 2027/2028 sowie zur Konsolidierung der kommunalen Strukturen geben. Die Herausforderungen bleiben groß, doch die aktuelle Kursrichtung zeigt, dass der Kreis bereit ist, auch in turbulenten Zeiten klug und vorausschauend zu handeln.
Quellen
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