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Jugendpolitik in Lübeck: Finanzierung, Betreuung und Inklusion im Fokus

Jugendpolitik in Lübeck: Finanzierung, Betreuung und Inklusion im Fokus

Im Februar 2026 standen in Lübecks Jugendhilfeausschuss wichtige Themen wie Kita-Finanzierung, Verpflegungskostenkalkulation, der Neubau einer Grundschule mit Ganztag und die Unterstützung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten im Mittelpunkt. Dieser Deep-Dive zeigt, wie die Stadt ihre Jugendpolitik gestaltet – und wo Herausforderungen bleiben.

Kita-Finanzierung: Wo kommen die Gelder her?

Die Finanzierung der städtischen Kindertageseinrichtungen (Kitas) war einer der zentralen Themen der 22. Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Februar 2026. AM Judith Balke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) fragte nach der Kostenaufteilung der Kitas in den Jahren 2022, 2023 und 2024 sowie nach der Rolle von Bund, Land, Stadt und Elternbeiträgen. Die Antwort der Verwaltung zeigte, dass die Stadt Lübeck einen beträchtlichen Anteil der Kosten trägt:

  • 2022: 33,25 Mio. € an Aufwendungen für städtische Kitas
  • 2023: 34,46 Mio. €
  • 2024: 36,90 Mio. €

Zwar gab es Bundeszuschüsse, diese waren aber in den genannten Jahren extrem gering (2022: 195.392 €, 2023: 55.434 €, 2024: 0 €). Elternbeiträge trugen ebenfalls einen nicht zu vernachlässigenden Anteil – im Jahr 2022 beispielsweise 2,7 Mio. €. Die Diskussion zeigte, dass Lübeck eine starke finanzielle Verantwortung für die Kitas übernimmt, wobei die Verwaltung betonte, dass die Finanzierung gruppenbezogen erfolgt – eine Auswertung pro Kita ist nicht möglich.

Verpflegungskosten: Pauschalkalkulation oder individuelle Kalkulation?

Ein weiteres kontrovers diskutiertes Thema war die Verpflegungskostenkalkulation in städtischen Kitas. AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) fragte nach der Rechtskonformität der trägerweiten Pauschalkalkulation gemäß dem KiTaG (Kita-Gesetz Schleswig-Holstein). Die aktuelle Praxis der Stadt sieht vor, dass die Verpflegungskosten für alle 28 städtischen Kitas als Durchschnittswert berechnet werden – eine einrichtungsbezogene Kalkulation, die laut Landesjugendamt erforderlich wäre, wenn Kostenstrukturen variieren, wird aktuell nicht angewandt.

Die Verwaltung argumentierte, dass alle Kitas das gleiche pädagogische Konzept, Caterer (Appetito) und Mahlzeitenzahl haben – eine individuelle Kalkulation sei daher nicht erforderlich. Kritiker fragten jedoch, wie finanzielle Differenzen (z. B. Eltern, die zu viel oder zu wenig bezahlt haben) reguliert werden. Zudem wurde diskutiert, ob es sich bei der Verpflegungskostenkalkulation um eine städtische Subvention handele, die auch für Eltern in freien Kitas gelten müsse. Die Verwaltung versprach, individuelle Kalkulationen für jede Kita zu erstellen und an Elternvertretungen und Politik weiterzugeben.

Ganztagsschulen: Raumplanung und Inklusion

Der Neubau einer Grundschule mit Sporthalle und Kita am Geniner Ufer brachte ebenfalls kontroverse Diskussionen hervor. Die Anfrage fragte nach der Planung der Ganztagskapazitäten, der Ausweisung eigener Räume für den Ganztag (z. B. Betreuungsräume, Ruheräume) und der Sicherstellung inklusiver Anforderungen. Laut der Antwort der Verwaltung sollen 270 Ganztagsplätze angeboten werden, theoretisch könnte die Quote auf 100 % (300 Plätze) steigen.

Die Flächen werden zu 58 % für die Schule und 42 % für den Ganztag genutzt. Die Planung sieht keine expliziten Räume für den Ganztag vor, sondern setzt auf flexible Lernwelten und multifunktionale Bereiche. Kritiker fragten nach der Sicherstellung von Ruheräumen, Förderflächen und der pädagogischen Zusammenarbeit mit dem zukünftigen Ganztagsträger. Die Verwaltung argumentierte, dass die Flächen ausreichend seien, um sowohl Unterricht als auch Betreuungsbedarfe zu decken. Für inklusive Settings wurden taktile Bodenleitsysteme, barrierefreie Bäder und Farbkonzepte berücksichtigt.

Unterstützung von unbegleiteten minderjährigen Ausländer:innen

Ein besonders sensibles Thema war die Unterstützung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. Ein 19-jähriger Syrer, der nach seiner Volljährigkeit ohne Unterstützung in die Kälte gestellt wurde, machte die Diskussion besonders konkret. Lübeck betreut insgesamt 127 unbegleitete minderjährige Geflüchtete, von denen 69 im Jahr 2026 volljährig werden. Der einstimmig beschlossene Antrag des Jugendhilfeausschusses vom 2017, Jugend-Wohngemeinschaften für junge Geflüchtete einzurichten, ist noch nicht umgesetzt. Stattdessen wechseln viele in Gemeinschaftsunterkünfte mit einem Betreuungsschlüssel von 1:40 – ein Rückschritt im Integrationsprozess.

Kritiker forderten langfristige Begleitungsangebote, bessere Wohn- und Betreuungsstrukturen sowie eine klare Übergangsbegleitung nach der Volljährigkeit. Die Verwaltung versprach, über die Umsetzung des 2017 beschlossenen Plans zu berichten.

Fazit: Auf dem Weg zu einer inklusiven und finanzpolitisch transparenten Jugendpolitik

Lübeck setzt in der Jugendpolitik auf Transparenz, inklusive Strukturen und langfristige Planung. Die Diskussionen im Februar 2026 zeigen, dass die Stadt bereit ist, Herausforderungen anzugehen – sei es bei der Finanzierung der Kitas, der Verpflegungskostenkalkulation oder der Unterstützung von Geflüchteten. Gleichzeitig bleiben offene Fragen: Ist die trägerweite Pauschalkalkulation tatsächlich rechtskonform? Wie lässt sich eine inklusive Ganztagsschule finanzieren und räumlich realisieren? Und wo sind die Jugend-Wohngemeinschaften für junge Geflüchtete?

Im Jahr 2026 wird es darauf ankommen, ob die politischen Entscheidungen aus den vergangenen Jahren umgesetzt werden – und ob Lübeck seine Jugendpolitik als Vorbild für andere Städte im Norden Deutschlands etablieren kann.

Quellen

Sitzung

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