Flächennutzungsplanung für Windenergie in Aachen – ein Meilenstein für Klimaneutralität
Im Mai und Juni 2026 standen in Aachen zentrale Entscheidungen zur Flächennutzungsplanung für Windenergie im Mittelpunkt. Die Stadt schreitet mit dem Ausbau der Windkraft entschlossen voran, um Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen, Hintergründe und die Rolle der Bürger*innen.
Windenergie in Aachen: Planungsrechtliche Weichen für Klimaneutralität
In den Monaten Mai und Juni 2026 hat die Stadt Aachen entscheidende Weichen für die zukünftige Energieversorgung gestellt. Im Rahmen der Flächennutzungsplanung (FNP) wurde eine Änderung vorgeschlagen, die den Ausbau der Windenergie auf dem Stadtgebiet ermöglichen soll. Ziel ist es, die Voraussetzungen für den gezielten Ausbau von Windkraftanlagen und Stromspeichern zu schaffen – ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2030.
Der Flächennutzungsplan AACHEN*2030 – Windenergiegebiete
Die Änderung Nr. 2 des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 – Windenergiegebiete – ist Teil einer umfassenden Planung, die den Ausbau erneuerbarer Energien in der Region stärkt. Die vorgeschlagene Änderung sieht 12 Flächen in 5 Stadtbezirken vor, die als Windenergiegebiete ausgewiesen werden sollen. Diese Flächen sind insgesamt etwa 324,5 Hektar groß und machen etwa 2,0 % des Aachener Stadtgebiets aus.
Die Flächen sind sogenannte „Rotor-außerhalb-Flächen“, was bedeutet, dass die Windkraftanlagen selbst außerhalb der Flächen errichtet werden dürfen, während die Flächenplanung eine privilegierte Bewertung nach § 35 BauGB gewährleistet. Auf diesen Flächen ist ein Anlagenpotenzial von etwa 20 Windkraftanlagen (WEA) realisierbar, inklusive Repowering-Maßnahmen. Die geschätzte Leistung pro Anlage liegt bei ca. 4,5 MW, was insgesamt etwa 225 Gigawattstunden Windstrom pro Jahr bedeutet – fast ein Fünftel des gesamten Strombedarfs der Stadt Aachen im Jahr 2024.
Bürger*innenbeteiligung und politische Diskussionen
Die Planung war nicht nur technisch, sondern auch politisch und gesellschaftlich stark umstritten. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand bereits in der Vergangenheit statt, doch die aktuelle Änderung führte erneut zu intensiven Diskussionen. Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich empfahl beispielsweise, die Windenergiegebiete Nr. 2 und 3 nicht weiter zu verfolgen, während für Gebiet Nr. 1 eine Verdichtung der Anlagen und die Errichtung von Stromspeichern geprüft werden soll.
Die Bürgerinnen thematisierten in Stellungnahmen unter anderem Lärmbelastung, Schlagschatten, Lichtreflektionen, Artenschutz, Landschaftsbild und Umweltwirkungen. Besonders kritisch wurde der Vorsorgeabstand von 400 Metern zwischen Windkraftanlagen und Wohngebieten diskutiert. Eine Bürgerinneninitiative aus Haaren brachte zudem Unterschriften ein, um eine Stellungnahme zu unterstützen.
Die politischen Parteien zeigten sich in unterschiedlicher Weise engagiert: Die FDP forderte die Schaffung von Speichermöglichkeiten und eine finanzielle Beteiligung der Bürger*innen an Windkraftanlagen. Die AfD lehnte die Errichtung von Windkraftanlagen grundsätzlich ab. Die SPD und CDU betonten, dass Klimaschutz und Naturschutz nicht gegeneinander ausgespielt werden dürften, und sprachen sich für eine sorgfältige Planung aus.
Klimaschutz und CO2-Einsparung – eine positive, aber geringe Relevanz?
Laut den offiziellen Dokumenten ist die Maßnahme für den Klimaschutz zwar als „positiv“ eingestuft, die CO2-Einsparung wird jedoch als „größenordnungsmäßig gering“ eingeschätzt – unter 80 Tonnen pro Jahr, was unter 0,1 % des jährlichen Einsparziels liegt. Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme wird ebenfalls als gering angesehen. Eine Kompensation der entstehenden Emissionen ist nicht bekannt.
Trotz der geringen quantitativen Einsparungen wird die Maßnahme aus strategischer Sicht als unverzichtbar angesehen. Das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) 2.0 der Stadt Aachen sieht den Ausbau der Windenergie als einen zentralen Baustein an. Die Stadt ist zudem Teil der EU-Mission „100 Climate-Neutral and Smart Cities by 2030“, was den Handlungsbedarf im Bereich der erneuerbaren Energien weiter unterstreicht.
Bisherige Entwicklung
Im April 2026 hat Aachen im Rahmen des Klimaschutzkonzepts AACHEN*2030 den Ausbau der E-Mobilität und der Windenergie beschlossen, um bis 2030 klimaneutral zu sein. Dazu sollen bis 2030 rund 2.300 Ladepunkte für E-Fahrzeuge entstehen und 12 Flächen für Windenergieanlagen genutzt werden, die rund 22 % des Strombedarfs decken könnten.
Ausblick: Wie geht es weiter?
Im Zeitraum Mai und Juni 2026 wurden die rechtlichen und politischen Grundlagen für den Ausbau der Windenergie in Aachen festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, einen informellen Teilhabeprozess zu initiieren, um die Bürger*innen weiter in den Gestaltungsprozess einzubeziehen. Gleichzeitig wird geprüft, ob Verdichtungsmöglichkeiten und Stromspeicheranlagen auf den geplanten Flächen sinnvoll sind.
Die endgültige Umsetzung der Planung hängt nun von der Zustimmung der Behörden, der Behördenbeteiligung und der weiteren Bürger*innenbeteiligung ab. Zudem müssen im Zuge der Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Umweltauswirkungen detailliert untersucht und Immissionsschutzgutachten erstellt werden.
Die aktuelle Planung ist ein Meilenstein in der Klimapolitik Aachens. Sie zeigt, wie die Stadt mit konkreten Maßnahmen und politischen Entscheidungen den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreibt – auch wenn der Weg bis zur Klimaneutralität noch lang ist.
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