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Öffnungszeitenverordnung und touristische Entwicklung in Rostock – der April 2026 in Fokus

Economic Development 📍 Rostock · Mecklenburg-Vorpommern
Öffnungszeitenverordnung und touristische Entwicklung in Rostock – der April 2026 in Fokus

Im April 2026 stand in Rostock die Anpassung der Landes-Öffnungszeitenverordnung im Mittelpunkt der politischen Debatte. Der Tourismusausschuss diskutierte intensiv, wie der Einzelhandel im touristischen Umfeld besser unterstützt werden kann. Zudem wurde die Fortschreibung des Strukturkonzepts Warnemünde vorgestellt.

Tourismus und Öffnungszeiten – eine spannende Debatte in Rostock

Rostock als Hanse- und Universitätsstadt ist nicht nur kulturell und historisch bedeutsam, sondern auch ein bedeutender touristischer Hotspot in Mecklenburg-Vorpommern. Im April 2026 lag der Fokus des Tourismusausschusses auf der Anpassung der Landes-Öffnungszeitenverordnung, um die touristische Wirtschaft in der Region besser zu unterstützen. Gleichzeitig wurde die Fortschreibung des Strukturkonzepts Warnemünde vorgestellt, was langfristige Auswirkungen auf die touristische und wirtschaftliche Entwicklung der Stadt haben könnte.

Antrag zur Öffnungszeitenverordnung – Praxisgerechte Anpassung gefordert

Im Zentrum der Debatte stand der Antrag 2026/AN/1492 der CDU-Fraktion, der eine praxisgerechte Anpassung der Landes-Öffnungszeitenverordnung forderte. Die aktuelle Verordnung wird seitens der Rostocker Wirtschaft als unzureichend angesehen, insbesondere für touristisch stark frequentierte Bereiche wie Warnemünde. Die Verordnung definiert, unter welchen Voraussetzungen Einzelhandel an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein darf.

Die Verwaltung unterstützte den Antrag und betonte, dass eine Neuregelung dringend erforderlich sei. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald vom 12.03.2026 ist die jetzige Verordnung unwirksam, was zu Unsicherheiten in der Wirtschaft führt. Die Politik forderte daher einheitliche und rechtssichere Ausnahmeregelungen für touristisch stark frequentierte Orte.

Einigkeit bestand darin, dass Tagesgäste, die für den Einzelhandel in Rostock eine wichtige Einnahmequelle darstellen, stärker in die Bewertung touristischer Bedeutung einbezogen werden sollten. Zudem wurde die Rolle des Einzelhandels als zentraler Arbeitgeber und Bestandteil der touristischen Infrastruktur hervorgehoben.

Fortschreibung des Strukturkonzepts Warnemünde – ein strategischer Schritt

Neben der Diskussion um die Öffnungszeitenverordnung stand auch die Fortschreibung des Strukturkonzepts Warnemünde im Fokus. Das Konzept, das 2011 beschlossen wurde und 2019–2022 fortgeschrieben wurde, legt den Grundstein für die zukünftige Entwicklung der Seebadregion. Im April 2026 wurde ein aktualisiertes Handlungs- und Maßnahmenkonzept vorgestellt, das kurz-, mittel- und langfristige Projekte umfasst.

Fokusprojekte wie „Wohnen und Ferienwohnen“, „Werftbecken“, „Mittelmole“ und „Schulcampus und Wohnen Laak-Quartier“ wurden genannt. Diese Projekte sind Teil eines umfassenden Plans zur Stärkung der touristischen und wirtschaftlichen Strukturen in Warnemünde. Im Rahmen des Konzepts wurden auch Handlungsfelder wie Städtebau, Verkehr, Wirtschaft, Tourismus, Wohnen, Infrastruktur, Klima und Umweltschutz berücksichtigt.

Die Vorlage 2026/IV/1383 enthält außerdem eine Übersicht über die Umsetzung der Ziele aus dem Beteiligungsprojekt, was Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Planung gewährleistet. Die finanziellen Mittel für die Projekte sind in der Haushaltssatzung verankert, und es gibt keine weiteren Kosten, die durch die Vorlage verursacht werden.

Kommunikation und Rechtsicherheit – zentrale Herausforderungen

Ein zentraler Aspekt der Diskussion war die Notwendigkeit von Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen und Kommunen. Die aktuelle Verordnung schafft keine verbindlichen Regelungen, was zu Verunsicherung in der Händlerschaft führt. Die Politik forderte daher, dass die Oberbürgermeisterin sich aktiv für eine Überarbeitung der Verordnung einsetzt und dabei auch die spezifischen Bedürfnisse Rostocker Unternehmen berücksichtigt.

Zudem wurde diskutiert, wie die touristische Relevanz von Rostock stärker in die Verordnung einfließen könnte. Der Einzelhandel in der Region ist nicht nur wirtschaftlich, sondern auch sozial relevant, da er viele Arbeitsplätze bietet. Eine bessere Anpassung der Öffnungszeiten könnte den Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen touristischen Regionen stärken.

Ausblick: Ein Schritt in Richtung touristisch attraktives Rostock

Die Diskussionen des Tourismusausschusses im April 2026 zeigen, dass Rostock auf einen strukturierten und nachhaltigen Ausbau seiner touristischen Infrastruktur hinarbeitet. Die Anpassung der Öffnungszeitenverordnung ist dabei ein notwendiger Schritt, um die Wirtschaftlichkeit und Attraktivität der Region zu sichern. Gleichzeitig ist die Fortschreibung des Strukturkonzepts Warnemünde ein strategischer Prozess, der langfristige Auswirkungen auf die Entwicklung der Stadt haben wird.

Die politischen Gremien haben signalisiert, dass sie sich für eine praxisgerechte und rechtssichere Regelung einsetzen werden. Die nächsten Schritte – darunter Beratungen in weiteren Gremien und letztlich die Entscheidung in der Bürgerschaft – werden zeigen, ob die Forderungen in die Tat umgesetzt werden können.

Quellen

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