Urban Development in Cottbus: Zwischen Beschleunigung, Erhaltung und Nachhaltigkeit
Im Februar 2026 standen in Cottbus wichtige Entscheidungen im Bereich der städtischen Entwicklung im Fokus. Der Bebauungsplan für das Wohngebiet in Ströbitz, die Sanierung der Innenstadt und neue Ansätze in der Grünflächenpflege zeigen, wie die Stadt auf Herausforderungen wie Wohnungsknappheit, städtebaulicher Gestaltung und Klimaschutz reagiert.
Wohnungsbau und Beschleunigung: Der Bebauungsplan Carl-von-Ossietzky-Straße
Im Februar 2026 wurde ein entscheidender Schritt für den Wohnungsbau in Cottbus vollzogen: Der Bebauungsplan Nr. W/44/134 für das Wohngebiet in Ströbitz wurde beschlossen. Mit einer Fläche von etwa 0,7 Hektar ist das Projekt Teil der städtischen Strategie, den Wohnungsmarkt zu entlasten und gleichzeitig nachhaltige Bauweisen zu fördern.
Ziel ist die Schaffung von bis zu 36 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern. Die Planung erfolgte im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, ein Instrument des neu eingeführten „BauTurbo“-Gesetzes, das die Genehmigungswege für Wohnungsbauvorhaben verkürzen soll. Die Wohngebiete werden nach § 4 BauNVO als Allgemeines Wohngebiet (WA) klassifiziert. Die Bauhöhe ist auf maximal 5 Vollgeschosse begrenzt, mit einer Staffelung im Blockrandbereich.
Ein weiterer Fokus liegt auf der Verkehrsführung: Eine private Verkehrsfläche als Nord-Süd-Verbindung wird eingerichtet, um die Erschließung zu optimieren. Zudem werden Flachdächer für extensive Begrünung oder Photovoltaikanlagen genutzt, und Schottergärten sind ausgeschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (TÖBs) ist für das erste Halbjahr 2026 geplant. Der Satzungsbeschluss ist auf das dritte Quartal terminiert. Der Bürgerverein Ströbitz/Strobice war bereits in der Vorbereitung beteiligt und hat eine Stellungnahme abgegeben.
Städtebau und Erhaltung: Aktualisierung der Gestaltungssatzung und Erhaltungssatzungen
Cottbus investiert weiterhin in die Erhaltung und Gestaltung seiner städtebaulichen Identität. Die Gestaltungssatzung für die Altstadt, ursprünglich 1998 beschlossen, wird überarbeitet. Ziel ist es, die städtebauliche Eigenart zu wahren und gleichzeitig die Satzung für die heutigen Anforderungen anpassbar zu machen.
Gleichzeitig sind zwei neue Erhaltungssatzungen für die „Innere Nordvorstadt“ und „Innere Südvorstadt“ geplant. Diese Satzungen basieren auf § 87 Brandenburgische Bauordnung und § 172 BauGB und zielen darauf ab, die historisch gewachsene Struktur dieser Quartiere zu schützen.
Die Stadt hat bereits in den Jahren 1992 bis 2021 rund 85 Millionen Euro in die Sanierung der Innenstadt investiert. Mit dem Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZIZ) wird diese Arbeit fortgeführt.
Im Jahr 2026 ist ein Satzungsbeschluss angestrebt, begleitet von einer Informationskampagne, einem Leitfaden und der Einbindung der Bevölkerung. Die Satzungen sollen nicht nur bauliche, sondern auch kulturelle und soziale Aspekte der Stadtentwicklung berücksichtigen.
Grünflächen und Klimaschutz: Von Blühwiesen bis zum „Mähfreien Mai“
Die Stadt Cottbus setzt auch in der Pflege ihrer Grünflächen auf nachhaltige Lösungen. Mit insgesamt 202 Hektar Grünflächen ist die Grünflächenunterhaltung ein zentraler Aspekt der städtischen Umweltpolitik.
In den letzten Jahren wurde der Anteil an extensiv genutzten Flächen von 593.496 m² auf 600.704 m² erhöht. Projekte wie die Blühwiese auf dem Rodelberg Schlichower Höhe oder die Wildkräuterwiese im Stadtring zeigen, wie die Stadt die Artenvielfalt fördert.
Ein besonderes Projekt ist der „Mähfreie Mai“, der in Kooperation mit der BTU Cottbus-Senftenberg durchgeführt wird. Ziel ist es, Insektenlebensräume zu schaffen und gleichzeitig das Bewusstsein für naturnahe Pflege zu schärfen.
Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH passt zudem den Mähzyklus an, um Blühflächen entstehen zu lassen. Gleichzeitig bleibt die Pflege von Wohnumfeldern und Verkehrsflächen in den Vordergrund gestellt, um den Ansprüchen der Bevölkerung gerecht zu werden.
Die Digitalisierung der Grünflächen ist ein weiteres Ziel: Ein digitales Grünflächenkataster soll die Transparenz erhöhen und die Planung erleichtern.
Parkraumbewirtschaftung: Warum ein einheitliches Parkticket nicht zum Ziel führt
Ein weiterer Diskussionspunkt im Februar 2026 war der Antrag auf eine Erweiterung der Gültigkeit bezahlter Parktickets auf das gesamte Stadtgebiet. Die Argumentation lag in der Vereinfachung und der Reduzierung von Verwirrung.
Doch aus fachlicher Sicht überwiegen die Nachteile: Die Steuerungsfunktion des Parkraums würde verloren gehen, der Parkdruck in sensiblen Wohngebieten könnte steigen, und die Ordnungsfunktion wäre nicht mehr gewährleistet.
Die Stadt Cottbus entschied sich stattdessen für eine Anpassung der Vollzugspraxis: Kulanz bei gültigen Tickets innerhalb derselben Tarifzone, keine Verwarnungen bei gültigen Tickets, aber rigorose Einhaltung der Höchstparkzeiten.
Ausblick: Städtebau für die Zukunft
Die Entscheidungen des Februars 2026 zeigen, wie Cottbus sich auf die Herausforderungen der Zukunft einstellt. Wohnungsbau, Erhaltung, Grünflächenmanagement und Verkehrspolitik sind zentrale Themen, die eng miteinander verbunden sind.
Mit dem BauTurbo-Gesetz, der Erhaltungssatzung und der naturnahen Grünflächenpflege setzt die Stadt auf einen Mix aus Innovation und Tradition. Die Beteiligung der Bevölkerung bleibt ein zentraler Punkt – denn letztlich ist die Stadt nur so gut, wie die Menschen, die darin leben.
Quellen
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