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Wohnungsnot und soziale Unterstützung: Viersen setzt auf Tagesaufenthalte

📍 Viersen · Nordrhein-Westfalen
Wohnungsnot und soziale Unterstützung: Viersen setzt auf Tagesaufenthalte

Im Februar 2026 hat der Ausschuss für Soziales und Gesundheit in Viersen entschieden, einen Tagesaufenthalt für wohnungs- und obdachlose Menschen einzurichten. Gleichzeitig wurden Haushaltsmittel bereitgestellt und Kooperationsmöglichkeiten mit dem Kreis Viersen geprüft. Im Folgenden analysieren wir die Hintergründe, die finanziellen Auswirkungen und die zukünftige Umsetzung des Projekts.

Soziale Herausforderungen in Viersen: Der Weg zu einem Tagesaufenthalt

Die Zahl der wohnungslosen Menschen in Viersen und im Kreis insgesamt ist in den letzten Jahren gestiegen. Obwohl keine genauen Zahlen für Viersen allein vorliegen, hat die städtische Fachstelle im Jahr 2024 bereits 612 Haushalte unterstützt, darunter 336 Ein-Personen-Haushalte. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit im Februar 2026 beschlossen hat, einen Tagesaufenthalt einzurichten. Ziel ist es, Menschen in prekären Lebenslagen einen niedrigschwelligen Zugang zu sozialer und hygienischer Unterstützung zu ermöglichen.

Konzeption und Ausstattung des Tagesaufenthalts

Der Tagesaufenthalt wird als eine Leistung gemäß § 67 SGB XII eingerichtet, also nicht als Pflichtleistung gemäß Ordnungsbehördengesetz. Er ist geplant als offener, nicht verpflichtender Ort, an dem wohnungslose Menschen tagsüber Schutz vor Wettereinflüssen, soziale Kontakte knüpfen und Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie Essen, Duschen, Waschmaschinen und Beratung erhalten können.

Die räumliche Ausstattung umfasst einen großen Aufenthaltsraum, einen Rückzugsraum, eine Küchen- und Thekeneinrichtung, Sanitäranlagen sowie eine Kleiderkammer. Zudem wird WLAN und digitale Ausstattung bereitgestellt, um den Zugang zur digitalen Welt zu ermöglichen. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags geplant, wobei die Wochenendöffnung nur durch ehrenamtliche Unterstützung möglich ist.

Finanzierung und Trägerfrage

Die Finanzierung des Tagesaufenthalts ist ein zentraler Aspekt. Der Ausschuss hat eine Erinnerungsposten von 50.000 Euro in den Haushaltsplan 2026ff. eingerichtet, wobei die endgültige Finanzierung abhängig von der Trägerstruktur ist. Die Stadt plant, entweder einen sozialen Träger zu finanzieren oder selbst als Dienstleister aufzutreten. Im ersten Fall könnte der Zuschuss bis zu 75 % der Kosten betragen, im zweiten Fall würde die Stadt die gesamten Kosten tragen – mit geschätzten jährlichen Ausgaben von 310.000 Euro ab 2026.

Finanziell ist die Einrichtung für die Jahre 2026–2029 mit einer jährlichen Mehrbelastung von ca. 232.500 Euro geplant, wobei 2026 anteilig 150.000 Euro eingeplant sind. Die Stadt wird zudem mit dem Kreis Viersen in Kontakt treten, um eine finanzielle Beteiligung zu prüfen.

Wohnraumschutzsatzung: Warum Viersen nicht handeln kann

Ein weiteres Thema, das in der Sitzung diskutiert wurde, war die Wohnraumschutzsatzung. Die SPD-Fraktion hatte beantragt, eine solche Satzung zu erlassen, um Leerstand und Kurzzeitvermietungen über Online-Plattformen einzudämmen. Allerdings hat die Verwaltung entschieden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Satzung nicht vorliegen und dass der Erlass personell und finanziell zu aufwendig wäre. Zudem bestünden Rechtsrisiken, da es keine klaren gesetzlichen Grundlagen gibt.

Die Stadt Viersen hat zudem keine statistischen Daten über die Kurzzeitvermietung in der Stadt. Laut Zensus 2022 liegt der marktaktive Leerstand in Viersen bei 1,4 %, deutlich unter dem NRW-Durchschnitt von 3,3 %. Daher ist die Dringlichkeit für eine Wohnraumschutzsatzung gering.

Ausblick: Soziale Stabilisierung und langfristige Perspektiven

Der Tagesaufenthalt ist ein Schritt hin zu einer nachhaltigen sozialen Unterstützung in Viersen. Er soll nicht nur kurzfristige Bedürfnisse decken, sondern auch zur sozialen Stabilisierung beitragen und den Weg in weiterführende Hilfesysteme ebnen. Gleichzeitig wird geprüft, ob Fördermittel aus Landes- oder EU-Programmen in Zukunft zur Verfügung stehen – etwa ab 2027.

Die Einrichtung des Tagesaufenthalts ist somit ein Pilotprojekt, das bis 2029 befristet ist und nach einer Evaluation möglicherweise verlängert oder angepasst werden könnte. Die Stadt Viersen signalisiert mit diesem Projekt, dass sie sich bewusst für sozial Schwache einsetzt – und dies auch finanziell und personell umsetzen will.

Quellen

Sitzung

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