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Urban Development in Herten: Fokus auf Bauleitplanung und Innenstadtentwicklung im Februar 2026

📍 Herten · Nordrhein-Westfalen
Urban Development in Herten: Fokus auf Bauleitplanung und Innenstadtentwicklung im Februar 2026

Im Februar 2026 stand in Herten die Bauleitplanung im Mittelpunkt. Wichtige Projekte wie die Umgestaltung der Innenstadt, die Entwicklung des „Neue Zeche Westerholt“-Areals und die Erweiterung des kreisweiten Radfelnetzes wurden angestoßen oder weiterentwickelt. Der Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt und Wirtschaft legte den Grundstein für zukunftsorientierte städtebauliche Veränderungen.

Urban Development in Herten: Bauleitplanung und Innenstadtentwicklung im Fokus

Die Stadt Herten hat sich im Februar 2026 als aktiver Akteur im Bereich der urbanen Entwicklung gezeigt. Zahlreiche Bauleitplanungsverfahren wurden angestoßen oder weiterentwickelt, mit einem klaren Fokus auf die Gestaltung der Innenstadt, die Schaffung neuer Wohn- und Gewerbegebiete sowie die Verbesserung der Radinfrastruktur. Die Entscheidungen des Ausschusses für Stadtplanung, Umwelt und Wirtschaft am 18. Februar 2026 markierten wichtige Meilensteine für die städtebauliche Entwicklung der kommenden Jahre.

Innenstadtentwicklung: Umgestaltung der zentralen Plätze

Die Umgestaltung der Innenstadt war mit Abstand das zentrale Thema des Februar. Der Ausschuss beschloss die Beauftragung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK), das die zentralen Plätze – Otto-Wels-Platz, Marktplatz und Antoniusvorplatz – neu gestalten soll. Ziel ist es, den öffentlichen Raum barrierefrei, klimafreundlich und lebendig zu gestalten, wobei auch Aspekte der Sicherheit und Ordnung berücksichtigt werden.

Besonders hervorzuheben ist die Umgestaltung des Otto-Wels-Platzes, der mit einem Wasserspiel, einer neu gestalteten Parkraumplanung und einer Teilentsiegelung modernisiert werden soll. Der Antoniusvorplatz wird zu einem „grünen Ort“ weiterentwickelt, mit Erhalt der Platanen und der Schaffung einer Veranstaltungsfläche. Der Marktplatz bleibt als 24/7-Parkplatz erhalten, wird jedoch optisch und technisch überarbeitet.

Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich über die Städtebauförderung, wobei die Stadt Herten 20 % der Kosten selbst tragen muss. Die Maßnahmen sind für den Zeitraum 2027–2033 geplant und sollen den öffentlichen Raum nachhaltig verändern.

Bauleitplanung: Neue Zeche Westerholt und Herten-Süd

Ein weiteres Schwerpunktthema war die Bauleitplanung im Bereich „Neue Zeche Westerholt“. Der Bebauungsplan Nr. 185.1, 1. Änderung, wurde beschlossen, um den südöstlichen Teilbereich neu zu gestalten. Ziel ist es, das Sicherungsbauwerk auszudehnen, die Platzgestaltung am Knotenpunkt Egonstraße/Ringstraße zu verbessern und die Radwegetrasse zu verlegen. Zudem wird ein Gewerbeareal ausgebaut, das mit einer Vergrößerung der Grundstücke und einer Erdverlegung von Leitungen ein modernes Bild abgeben soll.

Im Bereich Herten-Süd, Cranger Straße, wurde die 36. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Im Rahmen des Projekts „Green Hub Emscher“ sollen hier Gewerbeflächen entstehen, die in Kombination mit einem Container-Terminal für kombinierten Güterverkehr genutzt werden. Die Stadt Recklinghausen übernimmt die Federführung, was Herten finanziell entlastet, da keine direkten Kosten anfallen.

Kreisweites Radzielnetz und AGFS-Mitgliedschaft

Ein weiterer Meilenstein war die Entscheidung zur Weiterführung der Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte (AGFS) sowie die Entwicklung des kreisweiten Radzielnetzes. Die Mitgliedschaft in der AGFS kostet 3.000 Euro pro Jahr und ist Teil der mittelfristigen Haushaltsplanung. Die Stadt Herten profitiert davon durch Beratungen, Weiterbildungen und Zugang zu Fördermitteln.

Das kreisweite Radzielnetz dient als strategische Grundlage für die zukünftige Radverkehrsplanung. Ziel ist es, eine flächendeckende, durchgängige und barrierefreie Radinfrastruktur zu schaffen, die Alltags- und Freizeitverkehr gleichermaßen berücksichtigt. Das Netz ist Teil des Masterplans Mobilität 2050 und orientiert sich an den Vorgaben des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes NRW (FaNaG). Im Rahmen des Projekts werden auch Sofortmaßnahmen geplant, um Sicherheit und Durchgängigkeit der Radwege zu verbessern.

Ausblick: Stadtentwicklung als Prozess

Die Entscheidungen des Februars 2026 zeigen, dass Herten eine klare Vision für die Zukunft hat. Die Umgestaltung der Innenstadt, die Schaffung neuer Wohn- und Gewerbegebiete sowie die Verbesserung der Radinfrastruktur sind nicht nur reine Bauvorhaben, sondern auch Ausdruck eines langfristigen Entwicklungsprozesses. Die Einbindung der Öffentlichkeit, die Zusammenarbeit mit Nachbarstädten und die Berücksichtigung klimatischer und sozialer Aspekte machen die Planung transparent und nachhaltig.

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