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Soziales und Wohnen in Nordhorn: Herausforderungen und Perspektiven im Februar 2026

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Soziales und Wohnen in Nordhorn: Herausforderungen und Perspektiven im Februar 2026

Im Februar 2026 standen in Nordhorn entscheidende Debatten und Planungen im Bereich Soziales, Wohnen und Integration im Vordergrund. Der Ausschuss für Soziales, Jugend, Integration, Sicherheit und Ordnung diskutierte über die Flüchtlingssituation, die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung und die Zukunft der städtischen Ferienangebote.

Soziale Integration und Flüchtlingssituation: Herausforderungen in Nordhorn

Nordhorn hat sich in den letzten Jahren als Vorreiter im Bereich sozialer Integration etabliert, insbesondere was die Aufnahme und Betreuung von Geflüchteten angeht. Im Februar 2026 diskutierte der Ausschuss für Soziales, Jugend, Integration, Sicherheit und Ordnung über die aktuelle Flüchtlingssituation und die Herausforderungen, die sich aus der Umverteilung und Unterbringung ergeben.

Die Stadt Nordhorn hat ihre Aufnahmeverpflichtung übertroffen und weist aktuell eine Übererfüllung der Quote von 35 Personen auf. Die Flüchtlinge werden dezentral in städtischen und angemieteten Wohnungen sowie in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Derzeit nutzen 22 städtische Wohnungen 91 Personen, 129 angemietete Wohnungen beherbergen 451 Personen, und es gibt 1 Männerwohnheim mit 60 Plätzen (41 belegt), 5 Gemeinschaftsunterkünfte mit 49 Plätzen (15 belegt) sowie ein DRK-Flüchtlingswohnheim mit 48 Plätzen (21 belegt).

Die Stadt plant, das DRK-Flüchtlingswohnheim im Sommer 2026 zu schließen, was bedeutet, dass die bestehenden Kapazitäten neu verteilt werden müssen. Bis Ende 2025 lebten bereits 935 Ukrainerinnen und Ukrainer in Nordhorn, und die Stadt bereitet sich auf die geplante Änderung des Gesetzes vor, wonach ukrainische Geflüchtete ab April 2025 nicht mehr Bürgergeld oder Sozialhilfe, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.

Ganztagsbetreuung: Rechtsanspruch und partizipative Planung

Ein weiteres zentrales Thema in der Sitzung war die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, der ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt. Die Stadt Nordhorn plant, diesen Rechtsanspruch durch ein partizipatives Planungsverfahren mit externer Moderation umzusetzen. Die Beteiligung von Eltern, Schülern, Lehrern und anderen Stakeholdern wird in einem Beteiligungsworkshop im April 2026 diskutiert, gefolgt von einem Kick-off im Mai 2026.

Die Umsetzung des Rechtsanspruchs bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich. Die Stadt rechnet nicht mit einem rasanten Anstieg der Teilnehmerzahlen, aber steigende Nachfrage könnte Auswirkungen auf die Standortwahl, den Betreuungsschlüssel und logistische Herausforderungen haben. Zudem bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Betreuung von Kindern mit erhöhtem Bedarf, da diese derzeit nur im Einzelfall aufgenommen werden können.

Ferienangebote: Digitalisierung und Partizipation

Die städtischen Ferienangebote für Kinder und Jugendliche sind ein weiterer Schwerpunkt der sozialpolitischen Arbeit in Nordhorn. Die Stadt bietet seit den 1970er Jahren Ferienprogramme an, die sich an verschiedene Altersgruppen richten. Der Ferienpass, der seit 1970 besteht, ermöglicht vergünstigten Zugang zu Freizeitangeboten und wird in Zusammenarbeit mit Vereinen, Einrichtungen und Ehrenamtlichen gestaltet.

Im Jahr 2025 wurden bereits 87 Veranstaltungen im Osterferienprogramm, 224 im Sommer und 72 im Herbst angeboten, wobei 566 Kinder an den Osterferienveranstaltungen, 862 im Sommer und 476 im Herbst teilnahmen. Die Stadt hat zudem 2024 eine digitale Plattform eingerichtet, die über die Ferienprogramme informiert und Anmeldungen ermöglicht. Mehr als 2.000 Familien und über 2.600 Kinder/Jugendliche nutzen die Plattform.

Neben den Ferienprogrammen bietet Nordhorn auch partizipative Ferienfreizeiten für Jugendliche an, z. B. in Köln (2024) und in der Nähe von Hamburg (2025). Diese Angebote fördern nicht nur die soziale Integration, sondern auch die Selbstentfaltung junger Menschen.

Fördermittel und Zukunftsperspektiven

Die Jugendarbeit in Nordhorn wird durch Fördermittel unterstützt, die aus Bundes- und Landesprogrammen stammen. Im Jahr 2024 wurden beispielsweise 37.500 Euro für die Einrichtung freier WLANs an Jugendtreffen bereitgestellt, und der Landkreis Grafschaft Bentheim gewährte Zuschüsse für Freizeitmaßnahmen und internationale Jugendbegegnungen.

Für 2026 sind weitere Zuschüsse für Projekte wie Kinder- und Jugendtheater, Jugendbegegnungen und Freizeitmaßnahmen geplant. Die Stadt Nordhorn erhält jährlich ca. 79.000 Euro vom Landkreis Grafschaft Bentheim für die Weiterentwicklung von Angeboten für junge Menschen.

Fazit: Nordhorn als Modellstadt für soziale Integration

Nordhorn hat sich in den letzten Jahren als Modellstadt für soziale Integration und Jugendarbeit etabliert. Die Stadt bewältigt Herausforderungen wie Flüchtlingssituationen, Rechtsansprüche auf Betreuung und die Digitalisierung von Angeboten mit großer Sensibilität und Planungssicherheit. Die Beteiligung junger Menschen und die Kooperation mit Vereinen und Partnern sind zentrale Erfolgsfaktoren.

In den kommenden Monaten werden weitere Entscheidungen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung und zur Zukunft der Jugendzentren fallen. Die Stadt Nordhorn zeigt, dass soziale Arbeit nicht nur eine Herausforderung, sondern auch eine Chance für eine lebendige, integrative und partizipative Gemeinschaft ist.

Quellen

Sitzung

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