Wohnungsnot, Zeitwohnen und Bauland: Stadtentwicklung in Steglitz-Zehlendorf im März 2026
Im März 2026 standen in Steglitz-Zehlendorf zentrale Themen der Stadtentwicklung im Fokus: Verdrängungssorgen durch Zeitwohnen, der Steglitzer Kreisel und der Ausbau der Wohnbebauung. Der Bezirk versucht, mit neuen Strategien und baulichen Projekten auf die Herausforderungen des Wohnungsmarktes zu reagieren.
Verdrängung durch Zeitwohnen – ein neuer Kampf gegen den Mietdruck
Die Debatte um das Phänomen des „Wohnens auf Zeit“ hat in Steglitz-Zehlendorf im März 2026 erneut Fahrt aufgenommen. Der Antrag, Nutzungsänderungen von dauerhaft bewohnten Wohnungen zum Vermietungsmodell „Wohnen auf Zeit“ ab Mai 2025 grundsätzlich zu verbieten, wurde in der 42. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen intensiv diskutiert.
Laut dem IBB-Wohnungsmarktbericht 2023 entzieht das Zeitwohnen der Wohnbevölkerung dringend benötigten Wohnraum zu ortsüblichen Preisen. Mieten bei temporär vermieteten Wohnungen liegen häufig doppelt bis dreifach über dem Durchschnitt. In Berlin insgesamt sind 54 % der inserierten Wohnungen 2023 zeitweilig vermietet worden, was auf einen stetig wachsenden Trend hinweist.
Soziale Erhaltungsgebiete sind besonders gefährdet – hier soll künftig jede Nutzungsänderung genehmigungspflichtig sein. Der Bezirk verweist dabei auf §172 (1) Satz 1 BauGB, der Nutzungsänderungen als genehmigungspflichtig definiert. Ziel ist es, die Wohnbevölkerung vor Verdrängung zu schützen und langfristig verfügbaren Wohnraum zu sichern.
Steglitzer Kreisel: Dauerskandal oder Chance für soziales Wohnen?
Der Steglitzer Kreisel bleibt auch 2026 ein Brennpunkt der städtebaulichen Debatten. Das Projekt, das 2017 von der CG-Gruppe übernommen und 2020 in die Adler Group umbenannt wurde, ist seitdem in der Baustelle gefangen. Zwar war ursprünglich ein Fertigstellungstermin für Sommer 2024 geplant, doch bis heute sind kaum Fortschritte erkennbar. Die Begründungen der Adler Group – technische Probleme, Pandemie, Materialmangel – werden von der BVV als unzureichend abgelehnt.
Unter dem Druck der BVV-Fraktionen hat das Bezirksamt nun den Auftrag, rechtliche Handlungsoptionen gegen die Adler Group zu prüfen. §3, §71 Abs. 3 und §81 der Berliner Bauordnung, sowie §177 BauGB sind dabei die zentralen rechtlichen Grundlagen. Ziel ist es, den Turm mit 330 Wohnungen und dem Sockelbereich für Gewerbe zügig fertigzustellen. Zudem wird diskutiert, ob der Turm in öffentlicher Hand weiterentwickelt werden könnte – etwa mit Sozialwohnungen, einer Gemeinschaftsschule oder einer Kältehilfe-Einrichtung.
Die BVV-Fraktionen fordern zudem, dass das Bezirksamt die Baugenehmigung der Adler Group entziehen kann, falls keine Fortschritte erkennbar sind. Der Land Berlin soll als möglicher Käufer in Betracht gezogen werden, um die Entwicklung in öffentlicher Hand weiterzuführen.
Parkhaus für Pendler: Mobilitäts- und Wohnungsbaupolitik im Spannungsfeld
Ein weiterer Fokus lag auf der Errichtung eines Parkhauses am S-Bahnhof Wannsee. In einer einstimmigen Entscheidung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung wurde der Bau einer Leichtbauweise mit Stellplätzen für Pkw und E-Bikes genehmigt. Ziel ist es, den Individualverkehr zu reduzieren und Park-and-Ride-Angebote zu stärken.
Die Deutschen Bahn ist als Grundstückseigentümerin in die Gespräche eingebunden, und es wird geprüft, ob das Grundstück an einen privaten Dienstleister verpachtet werden kann. Die städtebauliche Machbarkeit ist Gegenstand einer Prüfung, die auch rechtliche und bauliche Aspekte berücksichtigt.
Dieser Schritt zeigt, wie Steglitz-Zehlendorf versucht, Wohnungsbaupolitik und Mobilitätsplanung zu verknüpfen – eine Herausforderung, die in vielen Berliner Bezirken aktuell im Fokus steht.
Wohnungsbaupotenziale und Grobscreening: Transparenz als Schlüssel
Die SPD- und GRÜNE-Fraktion setzten sich im März 2026 dafür ein, dass der Bezirk halbjährlich über Wohnungsbaupotenziale bei Einzelprojekten berichtet. Der Bericht soll nicht nur die Anzahl der möglichen neuen Wohnungen aufzeigen, sondern auch die Auswirkungen verschiedener Bauformen auf den Mietmarkt und die Sozialstruktur analysieren.
Ein weiteres zentrales Thema war die Beantragung eines neuen Grobscreenings zum Milieuschutz. Das letzte Screening liegt bereits sieben Jahre zurück und gilt als veraltet. Mit einem neuen Screening sollen Gebiete mit Verdrängungsgefahr identifiziert werden, um den Schutz sozialer Strukturen zu stärken.
Allerdings blockiert das CDU-geführte Stadtplanungsamt derzeit die Finanzierung. Die BVV argumentiert, dass ein neues Gesamtbild nicht nur notwendig, sondern für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung unverzichtbar sei.
Ausblick: Stadtentwicklung im Wandel
Der März 2026 hat deutlich gemacht, dass Steglitz-Zehlendorf im Spannungsfeld zwischen Wohnungsmangel, Mietdruck und städtebaulicher Verantwortung steht. Die Diskussionen um Zeitwohnen, den Steglitzer Kreisel, Park-and-Ride-Angebote und Milieuschutz zeigen, wie vielschichtig die Herausforderungen sind.
Die Bezirksverwaltung muss in den kommenden Monaten entscheiden, ob sie die aktuelle Dynamik nutzen kann, um soziale Wohnraumversorgung, städtebaulichen Schutz und bauliche Innovation zu verbinden – oder ob sie den Druck der privaten Investoren weiterhin ausgleichen muss. Die Entscheidungen der nächsten Sitzungen werden zeigen, ob Steglitz-Zehlendorf auf dem Weg ist, eine bezahlbare und lebenswerte Stadt zu bleiben.
Quellen
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