Stadtentwicklung in Ettenheim – Der Bebauungsplan Wolfsmatten III und seine Auswirkungen
Mit dem Bebauungsplan Wolfsmatten III setzt Ettenheim einen Meilenstein in der städtischen Entwicklung. Wir analysieren die Planung, die Umweltaspekte, rechtlichen Hürden und die langfristigen Folgen für Gewerbe, Natur und Bürger.
Ettenheim und der Bebauungsplan Wolfsmatten III: Eine städtische Neuausrichtung
Ettenheim hat im April 2026 einen entscheidenden Schritt in seiner städtischen Entwicklung getan: Der Bebauungsplan Wolfsmatten III wurde einstimmig beschlossen. Mit einer Fläche von rund 2,2 Hektar wird das Gebiet südlich der Landesstraße L 103 künftig ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEE) sein, das vor allem der Ansiedlung einheimischer Betriebe und der Umnutzung der historischen Holzmühle dienen soll. Die Planung ist Teil eines umfassenden städtebaulichen Prozesses, der sowohl wirtschaftliche als auch ökologische Aspekte berücksichtigt.
Die Planung im Detail: Gewerbe, Flächen und Nutzung
Der Bebauungsplan Wolfsmatten III ist Teil der sechsten Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und wird parallel dazu bearbeitet. Das Ziel ist, eine langfristige Nutzung der Fläche sicherzustellen, die sowohl wirtschaftlich sinnvoll als auch ökologisch verträglich ist. Zentral ist hier die Umnutzung der denkmalgeschützten Holzmühle, die als historisches Element in das neue Gewerbegebiet integriert werden soll.
Die Fläche ist in zwei Nutzungszoneinteile unterteilt:
- GEe 1: Gewerbliche Nutzung ohne Beherbergungsbetriebe.
- GEe 2: Ermöglicht auch die Ansiedlung von Betrieben mit Beherbergung, wie es bei der Holzmühle der Fall sein könnte.
Die Erschließung erfolgt über die Straße Wolfsmatten. Eine zentrale Rolle spielt auch die Verbindung nach Ettenheim, die durch den geplanten Radweg verbessert werden soll.
Umwelt, Artenschutz und Ökopunkte: Der Preis für die Entwicklung
Die Umweltprüfung des Bebauungsplans ist umfassend und berücksichtigt sowohl biologische als auch klimatische Aspekte. Im Geltungsbereich wurden europäische Vogelarten, Fledermäuse, Mauereidechsen, Kreuzkröten und Gelbbauchunken nachgewiesen. Die Planung sieht daher eine ganze Reihe von Vermeidungsmaßnahmen (VM 1–7) vor, darunter Bauzeitenbeschränkungen, Reptilien- und Amphibienmanagement sowie eine sorgfältige Planung der Beleuchtung, um Lichtemissionen zu minimieren.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Ökopunktebilanz. Durch die Neuversiegelung von rund 13.669 m² entsteht ein Defizit von 254.153 Ökopunkten. Dieses Defizit wird durch Ausgleichsmaßnahmen wie die Amphibienleiteinrichtung K 5342 und den Steinbruch Münchweier kompensiert. Die Stadt Ettenheim hat hier ein konkretes Konzept entwickelt, das die ökologischen Auswirkungen der Bauplanung möglichst gering hält.
Geologie, Bodenschutz und Kreislaufwirtschaft: Der unterirdische Aspekt
Die geologischen Grundlagen des Planungsgebiets sind von besonderer Bedeutung. Das Gebiet weist Quartäre Lockergesteine wie „Älterer Auenlehm“ und „Neuenburg-Formation“ auf, die ein unterschiedliches Setzungsverhalten aufweisen. Die Planung empfiehlt daher objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2. Auch ein Bodenschutzkonzept nach DIN 19639 wird empfohlen, insbesondere bei Vorhaben über 0,5 Hektar unbebauter Fläche.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Kreislaufwirtschaft. Bei Entstehung von mehr als 500 m³ Bodenüberschussmassen ist ein Abfallverwertungskonzept gemäß Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG) erforderlich. Die Planung betont, dass Ersatzbaustoffe nur unter Einhaltung der Ersatzbaustoffverordnung verwendet werden dürfen.
Lärmschutz, Immissionskontingente und Rechtliche Grundlagen
Die Lärmbelastung durch den Verkehr auf der L 103 und der Rheintalbahn ist ein zentrales Thema. Schallpegelberechnungen nach DIN 45 691 und ISO 9613-2 zeigen, dass die Emissionskontingente für die verschiedenen Teilflächen eingehalten werden. Die Planung berücksichtigt auch die rechtlichen Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts (07.12.2017), das verlangt, dass Gewerbegebiete in Teilflächen unterteilt werden, die unterschiedliche Emissionskontingente haben.
Ein Kritikpunkt ist, dass das Vorgaben für ein „Ergänzungsgebiet“ ohne Emissionsbeschränkung nicht vollständig erfüllt werden. Dennoch hat Ettenheim versucht, die Lärmbelastung durch passive Schallschutzmaßnahmen zu minimieren.
Zukunftsperspektiven und langfristige Auswirkungen
Der Bebauungsplan Wolfsmatten III ist mehr als eine reine Bauplanung – er ist ein Schritt hin zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Durch die Integration von Gewerbe, Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen setzt Ettenheim ein Vorbild für andere Gemeinden im Südwesten. Gleichzeitig bleibt die Stadt sensibel gegenüber den Anforderungen der Natur und der Bewohner.
Der Planung liegt der Gedanke zugrunde, dass Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit nicht alternativ, sondern komplementär sind. Die Zukunft von Ettenheim wird davon abhängen, wie gut diese Balance in der Praxis gehalten wird.
Fazit: Ein Plan für heute, eine Vision für morgen
Der Bebauungsplan Wolfsmatten III ist ein Meilenstein in der Entwicklung Ettenheims. Er zeigt, wie eine Stadt wachsen kann, ohne dabei die Umwelt zu zerstören. Gleichzeitig ist er ein Spiegelbild der Herausforderungen, mit denen jede moderne Gemeinde konfrontiert ist: wie man Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Bürgerbedürfnisse in Einklang bringt.
Ettenheim hat sich in diesem Prozess als vorausschauend und bürgernah erwiesen. Die Zukunft wird zeigen, ob dieser Plan nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis Bestand hat.
Quellen
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