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Ettenheim und der Wind: Zwischen Klimaschutz und Landschaftsschutz

Environment and Climate 📍 Ettenheim · Baden-Württemberg
Ettenheim und der Wind: Zwischen Klimaschutz und Landschaftsschutz

Im April 2026 standen in Ettenheim Entscheidungen zum Regionalplan und zur Windenergie im Fokus. Die Stadt balanciert zwischen den Anforderungen des WindBG und dem Schutz ihrer natürlichen Ressourcen.

Windenergie in Ettenheim: Zwischen Flächenbedarf und Naturschutz

Ettenheim hat sich im April 2026 intensiv mit der Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie auseinandergesetzt. Im Zuge der Teilfortschreibung des Regionalplans „Windenergie“ für den Südlichen Oberrhein wurde die Stadt in mehreren Sitzungen des Bau-, Umwelt- und Technikausschusses gefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Der Fokus lag dabei auf dem Vorranggebiet W-68, das in Ettenheim liegt und 1.174,7 Hektar umfasst.

Das WindBG und die Flächenverpflichtung

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verpflichtet die Bundesländer, bis zum 31. Dezember 2032 einen prozentualen Anteil ihrer Fläche für Windkraft auszuweisen. Baden-Württemberg hat sich für 1,8 % entschieden. Für die Region Südlicher Oberrhein bedeutet dies etwa 7.300 Hektar, wobei Ettenheim bereits jetzt mit 547 Hektar (11 % der Gemarkung) einen erheblichen Beitrag leistet.

Durch geänderte Ausweisungen liegt der Gesamtumfang der Windenergiegebiete in der Region bei 2,09 %. Ettenheim begrüßt die Reduzierungen in sensiblen Gebieten, etwa rund um das Münstertal. Dennoch fordert die Stadt einen stärkeren Schutz vor visueller Überlastung, da die aktuelle Wirkzone von 2.500 Metern als unzureichend angesehen wird. Stattdessen wird eine Wirkzone von 3.500 Metern vorgeschlagen.

Naturschutz und Umweltwirkungen

Der Umweltbericht betont, dass es keine erheblichen Beeinträchtigungen durch Windkraftanlagen gibt. Dennoch weist er auf potenzielle Auswirkungen auf Schutzgüter hin:

  • Biotopverbund und Wildtierkorridore sind durch das Generalwildwegeplan und den regionalen Biotopverbund besonders relevant.
  • Natura 2000-Gebiete liegen im Umfeld, darunter FFH-Gebiete mit windkraftempfindlichen Fledermausarten.
  • Wasserschutzgebiete, insbesondere Zone I und II, sind betroffen.
  • Landschaftsbildbereiche und Erholungswald sind in Ettenheim von Bedeutung.
  • Geotope, Kulturdenkmale und Böden von überregionaler Bedeutung befinden sich innerhalb oder in der Nähe des Vorranggebiets.

Die Stellungnahme der Stadt betont, dass trotz der fehlenden erheblichen Betroffenheit von Arten und Lebensräumen die Landschaft negativ beeinflusst wird. Die Gesamtbewertung des Vorranggebietes fällt daher als „erheblich bis sehr erheblich negativ“ aus.

Kompromissuche und Zukunftsperspektiven

Ettenheim verfolgt einen pragmatischen Ansatz: Die Stadt unterstützt den Ausbau der Windenergie als Teil der Klimaschutzstrategie, möchte aber gleichzeitig die natürlichen Ressourcen schützen. Dies zeigt sich unter anderem in der Forderung nach einer Erhöhung der Wirkzone und der Verkleinerung bestehender Vorranggebiete.

Zudem wird auf Kompensationsflächen und artenschutzrelevante Bestandteile hingewiesen, um die negativen Auswirkungen zu mildern. Die Stadt setzt auf eine sorgfältige Planung, die auch kumulative Wirkungen berücksichtigt, insbesondere im Zusammenhang mit benachbarten Vorranggebieten.

Fazit: Ein sensibles Gleichgewicht

Die Windenergiepolitik in Ettenheim ist geprägt von einem sensiblen Gleichgewicht zwischen Klimaschutz und Landschaftsschutz. Die Stadt bewegt sich inmitten einer zentralen Herausforderung für viele Kommunen: Wie kann man auf die nationalen Klimaziele reagieren, ohne die lokale Umwelt übermäßig zu belasten? Ettenheim zeigt, dass eine differenzierte, transparente und partizipative Planung hier den entscheidenden Unterschied macht.

Quellen

Sitzung

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