Andernach und die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung
Im März 2026 hat die Stadt Andernach entscheidende Schritte in Richtung Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung getan. Wir analysieren die Struktur, die Kosten, die Auswirkungen auf bestehende Angebote und die Zukunftsperspektiven.
Andernach setzt auf Struktur und Transparenz bei der ganztägigen Förderung
Im März 2026 hat die Stadt Andernach im Rahmen der Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) einen Meilenstein gesetzt. Mit der Übernahme der Kita Kell, der Umstrukturierung der Betreuungsangebote und der klaren Abgrenzung zwischen Ganztagsschulen (GTS) und Betreuenden Grundschulen (BGS) zeigt sich Andernach bestrebt, den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter ab dem 1. August 2026 verlässlich und nachhaltig zu erfüllen.
Die Umsetzung dieses Rechtsanspruchs ist ein zentrales Thema in der Bildungspolitik und hat weitreichende Auswirkungen auf Familien, Schulen und die kommunale Verwaltung. Der Fokus liegt dabei auf der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie auf der Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Betreuung.
Struktur der Betreuungsangebote: GTS und BGS im Fokus
Die Stadt Andernach verfolgt einen klaren Ansatz: Entweder Ganztagsschule (GTS) oder Betreuende Grundschule (BGS). Dadurch sollen Parallelstrukturen reduziert und eine einheitliche Betreuungssystematik geschaffen werden.
Die GTS ist ein schulisches Angebot, das grundsätzlich kostenfrei ist und eine Mittagsverpflegung beinhaltet. Die BGS hingegen ist ein kommunal organisiertes, kostenpflichtiges Betreuungsangebot, das sozialpädagogische Elemente stärker in den Vordergrund stellt.
Im März 2026 wurde beschlossen, dass die Mittagsbetreuung an Ganztagsschulen von 12:00 bis 13:30 Uhr stattfindet, bei einer Mindestgruppengröße von acht Schüler*innen. Die Kostenbeteiligung liegt bei 38,00 € monatlich. Für die BGS an Regelschulen wird eine monatliche Gebühr von 63,00 € festgelegt. Der GTS-Plus-Betrieb an Ganztagsschulen (Montag bis Freitag 07:00 – 08:00 Uhr, Freitag 12:00 – 15:00 Uhr) kostet 25,00 € monatlich.
Ein weiteres wichtiges Element ist die Ferienbetreuung, die ab 2026 stärker in den Fokus rückt. Sie ist ein zentraler Bestandteil des Rechtsanspruchs, da der Anspruch auch in den Schulferien gilt – bis zu vier Wochen Aussetzung pro Jahr sind jedoch erlaubt.
Kostenstruktur und Finanzierung: Elternbeiträge, Zuschüsse und soziale Abfederung
Die Finanzierung der Betreuungsangebote in Andernach setzt sich aus Elternbeiträgen, Landeszuschüssen, Bundeszuschüssen und städtischen Zuschüssen zusammen. Die Kostenberechnung ist dabei sowohl für die Eltern als auch für die Stadt von zentraler Bedeutung.
Für die Schulzeit belaufen sich die Beiträge auf 103,00 € für Halbtagsschulen und 41,00 € für Ganztagsschulen, wobei städtische Zuschüsse die Beiträge auf 63,00 € beziehungsweise 25,00 € senken. Für die Ferienbetreuung beträgt der wöchentliche Beitrag 152,00 €, wobei die Stadt einen Zuschuss von 91.200 € für 200 Kinder jährlich bereitstellt.
Die Stadt plant zudem eine Beitragsstaffelung nach der Anzahl der Kinder in einer Familie, wodurch die finanzielle Belastung für mehrfach betreute Familien reduziert werden soll. Für einkommensschwache Familien sind soziale Abfederungen vorgesehen, beispielsweise über BuT-Mittel oder vollständige Beitragsbefreiung.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die digitale Übersicht der Ferienbetreuungsangebote, die Eltern transparente und leicht zugängliche Informationen bietet. Zudem wird die Verwaltung mit freien Trägern in Kontakt treten, um ein möglichst breites Angebotsspektrum zu schaffen.
Auslaufende Angebote und zukünftige Herausforderungen
Ein zentraler Entscheidungspunkt war die sukzessive Einstellung des Horts in Eich. Bestehende Verträge laufen aus, und es werden keine neuen Aufnahmen mehr erfolgen. Gleichzeitig wird das Betreuungsangebot in Namedy zugunsten der BGS eingestellt, wobei der Pavillon zusätzlich zur Verfügung gestellt wird.
Die Stadt Andernach betont, dass sie Familien nicht zwingen will, in den Ganztag zu wechseln, wenn dies nicht gewünscht wird. Gleichzeitig ist sie bestrebt, räumliche Engpässe an bestehenden Ganztagsschulen zu überwinden und Angebote flexibel zu gestalten.
Ein weiteres Thema ist die Kostenentwicklung. Die monatlichen Beiträge könnten die Inanspruchnahme beeinflussen, weshalb ein Monitoring eingerichtet wird. Die Stadt plant, auf veränderte Betreuungsbedarfe frühzeitig zu reagieren und Angebote weiterzuentwickeln.
Ausblick: Ein Modell für die Zukunft?
Andernach hat mit den Maßnahmen aus März 2026 einen klaren Kurs für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung gesetzt. Die klare Struktur zwischen GTS und BGS, die transparente Kostenkalkulation und die soziale Abfederung zeigen, dass die Stadt auf einen langfristigen, nachhaltigen Betreungsrahmen aus ist.
Die nächsten Schritte bestehen in der Beratung der Eltern, der Implementierung der Beiträge für das Schuljahr 2026/2027 und der weiteren Optimierung der Betreuungsangebote. Mit einem Budget von über 270.000 € für BGS und Ferienbetreuung sowie einer städtischen Unterstützung für GTS in Höhe von 109.583 € zeigt sich Andernach bereit, die Herausforderungen der ganztägigen Förderung zu meistern.
Die Umsetzung des Rechtsanspruchs wird nicht nur die Betreuungslandschaft in Andernach verändern, sondern auch einen Meilenstein für die Zukunftsfähigkeit der Stadt setzen – für Familien, für Bildung und für die Arbeitswelt.
Quellen
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