Andernach und die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung – Fokus auf Februar 2026
Im Februar 2026 hat der Jugendhilfeausschuss von Andernach entscheidende Weichen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung gestellt. Nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GanztagsföG) müssen ab dem 1. August 2026 alle Kinder im Grundschulalter einen Anspruch auf mindestens acht Stunden Betreuung an fünf Werktagen haben. Dieser Blogartikel analysiert die aktuelle Situation in Andernach, die geplanten Maßnahmen und die finanziellen sowie organisatorischen Herausforderungen.
Andernach und die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung
Die Stadt Andernach nimmt im Februar 2026 einen entscheidenden Schritt in Richtung der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter. Mit dem Inkrafttreten des Ganztagsförderungsgesetzes (GanztagsföG) im Jahr 2026/2027 ist die Stadt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, die Betreuung von Kindern in den Klassen 1 bis 4 sicherzustellen, unabhängig davon, ob sie an Halbtagsschulen oder Ganztagsschulen angemeldet sind.
Betreuungsmodelle und Strukturentwicklung
Die Stadt Andernach setzt primär auf zwei Betreuungsmodelle: Ganztagsschulen (GTS) und Betreuende Grundschulen (BGS). Ganztagsschulen bieten eine kostenfreie, schulische Betreuung mit festen Zeiten, während die BGS ein kommunales, kostenpflichtiges Betreuungsangebot darstellt, das vor allem in Halbtagsschulen eingesetzt wird.
Ganztagsschulen (GTS)
Die Ganztagsschulen in Andernach bieten Betreuungszeiten von 07:00 bis 16:00 Uhr. Ergänzend dazu wird künftig das Angebot GTS-Plus an bestimmten Standorten angeboten, das insbesondere an Freitagen eine Mittagsbetreuung bis 15:00 Uhr beinhaltet. Diese Modelle sind vorrangig für Kinder gedacht, die an Ganztagsschulen angemeldet sind, und sollen den Rechtsanspruch erfüllen.
Betreuende Grundschulen (BGS)
Die BGS ist ein kommunales Betreuungsmodell mit einem sozialpädagogischen Schwerpunkt. Sie ergänzt die schulischen Betreuungszeiten durch Frühbetreuung (07:00–08:00 Uhr) und Mittagsbetreuung (12:00–15:00 Uhr). Die BGS wird an Halbtagsschulen angeboten und ist kostenpflichtig. Die Elternbeiträge für die BGS liegen aktuell bei 63,00 € pro Monat, während das GTS-Plus-Angebot mit 25,00 € monatlich deutlich günstiger ist.
Die Stadt hat zudem beschlossen, das bestehende Hortangebot an der Grundschule Eich sukzessive einzustellen, da es künftig durch die BGS ersetzt werden soll. Bestehende Verträge bleiben jedoch bis zu ihrem Ablauf gültig.
Finanzierung und Kostenentwicklung
Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung ist finanziell anspruchsvoll. Die Stadt Andernach finanziert die Betreuungsangebote durch Elternbeiträge, Landeszuschüsse und städtische Zuschüsse. Die Kostenkalkulation berücksichtigt Personalkosten, Sachkosten und Verwaltungskosten.
Elternbeiträge
Die Beiträge sind gestaffelt und hängen von der Anzahl der Betreuungsstunden sowie der Anzahl der Kinder in der Familie ab. Für die BGS an Halbtagsschulen fallen 63,00 € monatlich an, während das GTS-Plus-Angebot 25,00 € monatlich kostet. Für das Ferienprogramm sind 152,00 € pro Woche fällig, wobei städtische Zuschüsse einkommensschwache Familien entlasten können.
Landeszuschüsse
Die Stadt erhält Zuschüsse aus dem Bundesprogramm zur Betreuung von Kindern (BuT), die vor allem Familien mit geringem Einkommen entlasten. Für das Ferienprogramm werden beispielsweise 15 € pro Kind und Monat eingesetzt, um soziale Härtefälle abzufedern.
Kostenentwicklung
Im Jahr 2025/2026 beliefen sich die Gesamtkosten der BGS auf 381.910,19 €. Die Elternbeiträge stiegen kontinuierlich an: von 13 € im Jahr 2020 auf 40 € im Jahr 2025. Die Ferienbetreuung 2025 kostete insgesamt 73.489,59 €, wobei 488 Kinder an den Sommerferien teilnahmen.
Herausforderungen und Perspektiven
Personelle und räumliche Engpässe
Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung bringt auch personelle und räumliche Herausforderungen mit sich. In einigen Schulen fehlen die Ressourcen, um die Betreuungszeiten vollständig abzudecken, und es gibt Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit zusätzlicher Betreuungsangebote. Die Einrichtung einer Betreuungsgruppe ist erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von acht Kindern zulässig, was in manchen Fällen zu Engpässen führen kann.
Konkurrenz zwischen Modellen
Ein weiteres Problem ist die potenzielle Konkurrenz zwischen Ganztagsschulen und kommunalen Betreuungsmodellen. Die Stadt Andernach hat daher beschlossen, künftig pro Schule entweder ein Ganztagsschulangebot oder eine BGS anzubieten, um Überschneidungen zu vermeiden.
Kommunikation und Transparenz
Die Stadt Andernach betont die Notwendigkeit einer klaren und umfassenden Informationspolitik. Eltern werden über Flyer, Webseiten, Elternabende und persönliche Beratung über die Betreuungsmodelle, Kosten und Strukturen informiert. Eine explizite jährliche Bedarfsabfrage wird nicht durchgeführt, sondern die Planung basiert auf den tatsächlichen Anmeldungen.
Fazit und Ausblick
Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung ist ein zentraler Meilenstein in der Kinder- und Jugendpolitik Andernachs. Der Stichtag für die Umsetzung ist der 05.02.2026, und die Stadt hat bereits erste Maßnahmen beschlossen, um ab dem Schuljahr 2026/2027 den Rechtsanspruch abzudecken.
Langfristig wird die Stadt Andernach darauf achten müssen, dass die Betreuungsmodelle flexibel genug sind, um sich veränderte Betreuungsbedarfe frühzeitig anzupassen. Gleichzeitig müssen die finanziellen Lasten für Eltern entlastet werden, um eine breite Inanspruchnahme der Betreuungsangebote zu gewährleisten.
Quellen
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