Regensburg: Soziale Angebote und Wohnungsnot – Fokus auf Sozialpolitik im Februar 2026
Im Februar 2026 standen in Regensburg soziale Themen wie Altenpflege, Frauenhäuser, Stiftungen und Wohnraumversorgung im Mittelpunkt. Der Ausschuss für Soziales legte Prioritäten für die Zukunft fest.
Soziale Sicherung und Stiftungsverwaltung in Regensburg: Was im Februar 2026 beschlossen wurde
In der Stadt Regensburg ist das Sozialpolitik-Feld im Februar 2026 geprägt von konkreten Entscheidungen, die sowohl auf langfristige Planung als auch auf dringende Handlungsbedarfe abzielen. Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten hat in dieser Zeit zahlreiche Punkte beraten, von der Erweiterung des Frauenhauses bis hin zur Finanzierung von Seniorenclubs. Im Folgenden eine Analyse der wichtigsten Entwicklungen.
Erweiterung des Frauenhauses: Notwendigkeit und Finanzierung
Der Verein „Frauen helfen Frauen e. V.“ hat mit Erfolg einen Antrag auf Erhöhung der förderfähigen Plätze im Autonomen Frauenhaus gestellt. Aktuell bietet das Frauenhaus 12 Plätze, wobei ein neues Immobilienangebot nach Umbau bis zu 10 zusätzliche Plätze ermöglichen könnte. Damit würde die Gesamtzahl auf 28 steigen – ein Schritt in Richtung der Erfüllung des regionalen Grundversorgungsbedarfs von 31 Plätzen.
Die Kosten für die Erweiterung belaufen sich auf rund 871.834 Euro. Die Stadt Regensburg übernimmt 21 % der Kosten, was für 2026 Mehrkosten von 12.625 Euro bedeutet. Die aktuelle Finanzierungsvereinbarung muss bis Ende 2026 gekündigt werden, da ab 2027 das Gewalthilfegesetz in Kraft tritt und die Finanzierungsverantwortung auf den Freistaat Bayern übergeht. Die Stadt hat beschlossen, die Haushaltsmittel für die Mehrkosten einzuplanen und Verhandlungen zur Aktualisierung der Finanzierungsvereinbarung zu führen.
Diese Entscheidung unterstreicht die Dringlichkeit, sich mit der Thematik häuslicher Gewalt und der damit verbundenen Notunterkünften auseinanderzusetzen. Gleichzeitig zeigt sie die Herausforderungen im Übergang zwischen kommunaler und staatlicher Zuständigkeit.
Erhöhung der Zuschüsse für Seniorenclubs ab 2026
Ein weiterer Schwerpunkt der Februarberatungen war die Förderung von Seniorenclubs. Die Nachfrage nach finanzieller Unterstützung ist gestiegen, was auf die positiven Auswirkungen der bisherigen Förderung zurückzuführen ist. In 2025 wurden die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 15.000 Euro vollständig ausgeschöpft.
Ab 2026 wird der Haushalt für Zuschüsse auf 24.100 Euro erhöht. Die Zuschüsse selbst werden angepasst: 7 Euro pro Teilnehmer für Mehrtagesfahrten, 5 Euro für Halbtage, 4 Euro für Seniorennachmittage. Zudem wird die Antragsfrist verlängert – von drei auf sechs Monate nach der Veranstaltung.
Die Förderung beschränkt sich auf Veranstaltungen mit einem Bildungs- oder kulturellen Bezug, nicht jedoch auf rein gesellige Angebote. Ein weiteres wichtiges Element ist die Einrichtung eines anonymisierten jährlichen Berichts über Anträge und ausbezahlte Zuschüsse, der dem Seniorenbeirat zur Verfügung gestellt wird. Dies erhöht Transparenz und ermöglicht eine bessere Planung.
Bauliche Maßnahmen und Stiftungsverwaltung: Stabilität durch Investitionen
Ein weiteres wichtiges Thema war die Instandsetzung des Schutzhauses „Menschen in Not“ im ehemaligen Bürgerstift St. Michael. Das Gebäude ist ein Baudenkmal und wird als Schutzraum genutzt. Die Sanierung der Nordfassade, der Fenstertausch und der Fassadenanstrich kosten insgesamt 445.372 Euro und werden aus Mitteln der Katholischen Bruderhausstiftung sowie durch staatliche Förderungen finanziert. Die Arbeiten sind für 2026 geplant.
Außerdem wurden mehrere Stiftungen wie die Georg-Hegenauer-Stiftung, die Waisenhausstiftung Stadtamhof und die Hildegard Schmalzl Musikstiftung in der Sitzung thematisiert. Die Haushaltssatzung der Georg-Hegenauer-Stiftung für 2026 wurde beschlossen, ebenso wie der Stellenplan. Die Jahresrechnungen der Waisenhausstiftung für 2023 und 2024 wurden einstimmig festgestellt und entlastet. Bei der Hildegard Schmalzl Musikstiftung wurde die Jahresrechnung für 2017 festgestellt.
Diese Entscheidungen zeigen, wie eng die Verwaltung mit kirchlichen und kulturellen Stiftungen verbunden ist und wie wichtig es ist, deren finanzielle Stabilität durch klare Planung und transparente Rechnungsführung zu sichern.
Ausblick: Herausforderungen und Chancen für 2027
Die Entscheidungen des Februars 2026 legen den Grundstein für die soziale und finanzielle Entwicklung in Regensburg in den kommenden Jahren. Die Erweiterung des Frauenhauses, die Anpassung der Seniorenclub-Förderung und die Investitionen in Baudenkmäler sind Beispiele für eine Politik, die sowohl auf aktuelle Notwendigkeiten reagiert als auch langfristig planen will.
Im Jahr 2027 wird mit dem Inkrafttreten des Gewalthilfegesetzes ein neues Kapitel in der Finanzierung sozialer Einrichtungen beginnen. Regensburg wird daher in den nächsten Monaten verstärkt auf die Koordination mit der Landesregierung achten müssen. Gleichzeitig bietet die Erweiterung der Haushaltsmittel für Seniorenclubs die Chance, das soziale Miteinander in der Stadt weiter zu stärken.
Die aktuelle Politik zeigt, dass Regensburg bereit ist, auf Herausforderungen zu reagieren – mit Augenmaß, aber auch mit Mut zur Investition.
Quellen
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