Bayreuths Haushaltsplanung 2026: Vorgriffliche Mittel-Freigaben und interne Verrechnungssätze
Im März 2026 standen in Bayreuth bedeutende Entscheidungen im Bereich Finanzen und Budget im Fokus. Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigte vorgrifflich Mittel im Umfang von über 5,3 Millionen Euro, um Investitionen und Sanierungsmaßnahmen bereits vor der offiziellen Haushaltsplanung zu ermöglichen. Gleichzeitig wurden neue Verrechnungssätze für das Stadtgartenamt festgelegt.
Vorgriffliche Mittelfreigaben: Eine Strategie zur Sicherung investiver Projekte
Im März 2026 hat der Haupt- und Finanzausschuss von Bayreuth entschieden, über 5,3 Millionen Euro aus dem Finanzhaushalt 2026 vorgrifflich zu freigeben. Diese Maßnahme erfolgte gemäß Artikel 69 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, um Investitionsmaßnahmen und Investitionsförderungsprojekte bereits vor der endgültigen Haushaltsplanung umsetzen zu können.
Die Freigabepositionen umfassen wichtige Investitionen in Bildungseinrichtungen, Infrastruktur, Barrierefreiheit und Erschließungsmaßnahmen. Besonders hervorzuheben sind die Mittel für die Sanierung der Abwasseranlagen (430.055 €) und für die Barrierefreiheit an Bushaltestellen (490.962 €). Insgesamt profitieren 20 verschiedene Projekte von diesen vorgrifflichen Mitteln.
Die Entscheidung ist Teil einer strategischen Planung, um Projekte nicht aufgrund von Haushaltsverzögerungen zu blockieren. Gleichzeitig werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 1,37 Millionen Euro für einzelne Projekte wie die Albert-Schweitzer-Schule in Aussicht gestellt.
Anpassung der internen Verrechnungssätze des Stadtgartenamtes
Ein weiterer Fokus der März-Sitzungen lag auf der Anpassung der Verrechnungssätze für interne Leistungen des Stadtgartenamtes. Diese Sätze sind ab dem 1. Januar 2027 geplant und orientieren sich an den Preisen des Stadtbauhofs. Die Anpassung erfolgte aufgrund der aktuellen Preissituation und hat – laut offizieller Mitteilung – keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt 2026.
Die neuen Sätze betreffen verschiedene Bereiche, darunter Stundensätze für Personalgruppen, Mietkosten für Dekorationen und Kosten für Maschinen und Geräte. Beispielsweise kostet die Ausleihe eines Lorbeerbäumes 2,50 Euro pro Tag, während die Mietpreise für Blumenarrangements zwischen 15 und 110 Euro liegen.
Diese Anpassung ist vor allem für interne Abrechnungen und Drittleistungen relevant und soll die Transparenz und Kalkulationsgenauigkeit innerhalb der städtischen Verwaltung verbessern.
Keine finanziellen Auswirkungen bei weiteren Rechtsverordnungen
Zwar gab es in der März-Sitzung auch Rechtsverordnungen, wie die Offenhaltung von Verkaufsstellen am 12. April 2026 anlässlich der „Mobilitätstage“, doch diese hatten laut KB-Dokumenten keine finanziellen Auswirkungen. Ebenso blieben Umbesetzungen im Jugendausschuss und die Anpassung interner Leistungsverrechnungen ohne finanzielle Folgen.
Die Verordnung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen wurde am 25. März 2026 durch Oberbürgermeister Thomas Ebersberger erlassen und von dem Finanzausschuss mit 13 Stimmen angenommen. Sie ist ein weiterer Schritt in Richtung Förderung von städtischen Veranstaltungen und der Erleichterung für lokale Händler.
Ausblick: Haushaltsplanung 2027 in Vorbereitung
Die März-Entscheidungen zeigen, dass Bayreuth sich aktiv auf die Haushaltsplanung 2027 vorbereitet. Die Anpassung der Verrechnungssätze für das Stadtgartenamt ist ein Pilotprojekt, das möglicherweise auch in anderen städtischen Bereichen übernommen wird. Zudem demonstriert die vorgriffliche Mittelfreigabe die Bereitschaft der Stadt, Investitionen frühzeitig zu ermöglichen, um langfristige Wirkungen zu erzielen.
Mit Blick auf den nächsten Haushaltszeitraum wird es wahrscheinlich auch um die Nachverfolgung der 2026 genehmigten Projekte gehen – insbesondere in den Bereichen Bildung, Infrastruktur und Barrierefreiheit, wo die Auswirkungen für die Bevölkerung besonders spürbar sein dürften.
Quellen
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