Monatlich 2 Min. Lesezeit

Jugendpolitik in Tübingen: Schwerpunkt auf Schulsozialarbeit und Jugendbeteiligung

Education and Public Facilities 📍 Tübingen · Baden-Württemberg
Jugendpolitik in Tübingen: Schwerpunkt auf Schulsozialarbeit und Jugendbeteiligung

Im Februar 2026 standen in Tübingen Entscheidungen zur Schulsozialarbeit und Jugendbeteiligung im Mittelpunkt. Der Jugendgemeinderat tagte, und neue Bemessungsgrundlagen für die Ausstattung der Schulsozialarbeit wurden festgelegt.

Jugendbeteiligung in Tübingen: Der Jugendgemeinderat im Fokus

Im Februar 2026 tagte der Jugendgemeinderat Tübingens am 13. Februar von 16:30 bis 19:30 Uhr im Rathaus. Die Sitzung stand unter dem Titel JGR/017/2026 und behandelte zentrale Themen der Jugendbeteiligung. Der öffentliche Teil der Tagesordnung umfasste Berichte, Projekte, Anträge und Informationen zum Etat. Besondere Aufmerksamkeit galt dabei der Schulsozialarbeit, der Vertretung im Begleitforum Europaplatz sowie der Besetzung von Ämtern im Jugendgemeinderat selbst.

Die Veranstaltung bot jungen Tübingern die Möglichkeit, aktiv in politische Prozesse einzubringen und Entscheidungen mitzugestalten. Der Jugendgemeinderat ist ein zentraler Ort für demokratische Beteiligung und sensibilisiert Jugendliche für politische Strukturen und Verantwortung.

Schulsozialarbeit: Neue Bemessungsgrundlagen und Herausforderungen

Eine der größten Entscheidungen des Monats war die Anpassung der Bemessungsgrundlagen für die Schulsozialarbeit in Tübingen. Die aktuelle Ausstattung beträgt 19,71 Arbeitskräfte (AK), was deutlich über dem Landesdurchschnitt von 14,84 AK liegt. Dennoch hat die Stadt im Zuge der Haushaltskonsolidierung 2025 eine Überprüfung der Bemessung durchgeführt, um die Ressourcen noch effizienter zu verteilen.

Die neue Bemessung berücksichtigt faktischere Parameter wie die Kontaktzeit, Kernaufgaben und besondere Bedarfe an Grundschulen je nach Zügigkeit. Bei weiterführenden Schulen erfolgt die Berechnung anhand von Klassenzahlen und weiteren Faktoren. Ziel ist es, die Ausstattung kleiner Grundschulen zu stärken und gleichzeitig die Verantwortung der Schulsozialarbeiter_innen zu entlasten.

Diese Anpassung wurde von einer Projektgruppe mit Beteiligung von Verwaltung, Schulen und Eltern entwickelt. Die Verwaltung schlägt nun die Anwendung des neu entwickelten Basisausstattungsmodells als verbindliche Bemessungsgrundlage vor, um den Bedarf an Schulsozialarbeit objektiver zu erfassen.

Finanzierung und Kooperation: Herausforderungen bleiben

Die Finanzierung der Schulsozialarbeit ist weiterhin ein sensibles Thema. Tübingen trägt 75 % der Kosten, der Landkreis 25 % (nach Abzug der Landesförderung). Allerdings gibt es Ungleichheiten in der Förderung: Gymnasien, die keine Ganztagsschule sind, sowie Teilortgrundschulen erhalten nur teilweise Unterstützung. Die Verwaltung plant nun, Verträge mit freien Trägern zu prüfen und ggf. zu überarbeiten, um die Finanzierung transparenter und gerechter zu gestalten.

Ein weiteres Ziel ist die Stärkung der Kooperationsstrukturen zwischen Schulen, Verwaltung und freien Trägern. Die Projektgruppe hat sich zudem mit Themen wie Fortbildungen, Supervisionen und Kontaktzeiten befasst, um Qualitätsstandards zu sichern. Die neuen Modelle sollen sukzessive bei Personalveränderungen umgesetzt werden, um eine flüssige Übergangsphase zu ermöglichen.

Ausblick: Stabilität und Weiterentwicklung

Die Entscheidungen des Februars 2026 zeigen, dass Tübingen sich bewusst für eine nachhaltige und gerechte Ausstattung der Jugendförderung einsetzt. Die Stärkung der Schulsozialarbeit und die Sicherung der Jugendbeteiligung sind zentrale Säulen einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung. Mit der Anpassung der Bemessungsgrundlagen und der transparenteren Finanzierung wird Tübingen auch in den kommenden Jahren eine Vorbildfunktion in der Region einnehmen können.

Quellen

Sitzung

Weitere Beiträge aus Tübingen

Früher wissen. Früher handeln.

Erhalten Sie automatisch Alerts zu relevanten kommunalen Projekten – bevor Ihre Mitbewerber davon erfahren.

Jetzt kostenlos testen